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Digitale Barrierefreiheit auf Websites und in Shops

Inklusion und Teilhabe gewinnt an Relevanz - auch für Websites. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) nimmt ab 2025 deutlich mehr Unternehmen in die Pflicht. Die Umsetzung von Barrierefreiheit auf Websites stellt spezielle Anforderungen an das Content Management. Wir helfen mit unserem Workshop Angebot bei den ersten Schritten.

Herleitung der Barrierefreiheit im Internet

Redet man über den Aufbau einer Website, fallen an irgendeiner Stelle immer die Wörter "Usability" und "User Experience". Welche User sind damit aber gemeint? Meistens werden damit User ohne Einschränkungen gemeint und jene vergessen, die im täglichen Leben mit den unterschiedlichsten Einschränkungen zurechtkommen müssen. Für eben jene gibt es in der digitalen Welt an vielen Stellen unüberwindbare Barrieren.

Zwei Initiativen (WAI und W3C) haben zur Beseitigung dieser Barrieren die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) ausgearbeitet und zur ISO-Norm erklärt. In diesem werden verschiedenste Kriterien beschrieben, deren Umsetzung einen barrierefreien Zugang zu einer Website garantieren. Die drei unterschiedliche Level A, AA und AAA beschreiben wiederum den Grad, wie ein einzelnes Kriterium umgesetzt werden. Das niedrigste Level stellt Mindestanforderungen dar, wohingegen das Level AAA ein "Nice to have" beschreibt.

Aus dem WCAG hat sich 2019 der European Accesibility Act entwickelt und liefert die rechtliche Grundlage auf europäische Ebene. Ab Juni 2025 verpflichtet das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Deutschland zur barrierefreien Gestaltung von digitalen Angeboten und beruft sich dabei auf das Level AA des WCAGs.

Was ist digitale Barrierefreiheit?

Auf den Punkt gebracht ermöglicht die Umsetzung des WCAG bzw. des BFSG die Nutzung einer Website und deren Angebot für alle Menschen, egal ob mit oder ohne Einschränkungen. Je nach Einschränkung müssen dafür die unterschiedlichsten Kriterien umgesetzt werden. Zur Verdeutlichung: Menschen mit motorischen Einschränkungen können Probleme mit der Bedienung der Maus oder einem Touchpad haben. Daher müssen zum Beispiel Buttons eine Mindestgröße und Mindestabstand zueinander haben, genauso wie es möglich sein muss, die Website ohne Maus, nur über den Tabindex zu bedienen.

Weitere Kriterien betreffen neben dem Einhalten eines vorgeschriebenen Kontrastverhältnisses, das Zusammenspiel zwischen Website und assistiven Hilfsmittel wie Screenreader. Damit Screenreader für sehbehinderte Menschen eine Website richtig auslesen bzw. dem Nutzer vorlesen können, muss mit semantischem HTML gearbeitet werden oder durch WAI-ARIA Attribute die Zugänglichkeit der Website sichergestellt sein. Hierbei ist das Wort "vorlesen" entscheidend. Neben dem Einsatz von HTML 5 oder dem richtigen ARIA-Attribut, muss dieses auch mit sinn- und wertvollen Inhalt gefüllt sein. Dabei sollte man sich immer bewusst sein, dass ein Sehbehinderter nur den Inhalt eines ARIA-Attributs zur Verfügung hat, um ein Bild oder ein Link verstehen zu können.

Barrierefreiheit im Web - Ist das für mein Unternehmen relevant?

Bis das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz 2025 in Kraft tritt, bleibt Unternehmen noch etwas Zeit. Ein frühzeitiges Weichenstellen lohnt sich aber schon jetzt. Die entscheidende Frage: Wer ist vom BFSG betroffen? Unser Self-Check bietet Ihnen mit wenigen Klicks einen ersten Überblick. Ein wichtiger Hinweis: Die tatsächliche Betroffenheit sollte in jedem Fall juristisch überprüft werden.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes wird 2025 verabschiedet. Bisher waren vorwiegend öffentliche Stellen und Verbände zur Barrierefreiheit im Web verpflichtet. Die Neufassung sorgt dafür, dass deutlich mehr Unternehmen die Bestimmungen erfüllen müssen. Wichtige Neuerung: Barrierefreiheit betrifft den sogenannten elektronischen Geschäftsverkehr. Betreibt ein Unternehmen E-Commerce für Produkte oder Dienstleistungen, ist es mit großer Wahrscheinlichkeit vom Gesetz betroffen. Ausnahmeregelungen sind bisher nur Unternehmen, die Dienstleistungen mit geringerem Umsatz als 2 Millionen Euro oder weniger als 10 Mitarbeiter:innen haben, vorgesehen. Kleinstunternehmen, die Produkte in Umlauf bringen, fallen allerdings unter das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz.

Barrierefreiheit auf Websites - heute schon?

Barrierefreiheit bietet Potenziale - für eine höhere Reichweite und eine bessere Kommunikation mit den Nutzern. Die Aktion Mensch macht dazu diese Angaben:

  • Für 10 Prozent

    der Menschen in Deutschland ist Barrierefreiheit unerlässlich.

  • Für 30 Prozent

    der Menschen in Deutschland ist Barrierefreiheit notwendig.

  • Für 100 Prozent

    der Menschen in Deutschland ist Barrierefreiheit hilfreich.

Eine barrierefrei gestaltete Website hilft nicht nur Menschen mit körperlichen oder geistigen Einschränkungen. Klare Designs, gut strukturierte Inhalte und nachvollziehbare Nutzerführung gefallen jedem Nutzer.

Auch für SEO: Websites, die die Anforderungen an Barrierefreiheit erfüllen, erzielen eine höhere User Experience, die von Suchmaschinen mit besseren Rankings belohnt wird. Barrierefreiheit und Suchmaschinenoptimierung (SEO) liegen nah beieinander. Bei beiden geht es unter anderem um die vernünftige Erstellung und Pflege von Metadaten, Alt-Texten und Überschriften. Eine gut strukturierte Seite mit gut gesetzten Verlinkungen erleichtert es nicht nur dem Crawl einer Suchmaschine, sondern erhöht auch die User Experience für jeden
Maßnahmen zur Optimierung von Inhalten erzielen also doppelte Wirkung.

Wie läuft der Workshop zur Barrierefreiheit ab?

Die ersten Schritte zur Barrierefreiheit im Web können schnell gegangen werden.
Gemeinsam gewinnen wir einen umfassenden Überblick über Ihre Betroffenheit vom Barrierefreiheitsstärkungsgesetz und finden heraus, wo im weiteren Verlauf nächste Schritte gegangen werden müssen.

Für eine erste Bestandsaufnahme benötigen wir nicht mehr als einen Tag Ihrer Zeit.

In Vorbereitung auf einen gemeinsamen Workshop analysieren wir Ihre bestehenden Websites und bringen im anschließenden Workshop alle relevanten Stakeholder in Ihrem Unternehmen auf den gleichen Wissensstand. Daraufhin erarbeiten wir konkrete Handlungsfelder für das weitere Vorgehen.

1. Bestandsaufnahme

Wir klären, in welchen Bereichen und welchem Umfang Ihr Unternehmen vom Barrierefreiheitsstärkungsgesetz betroffen ist. Nach einer ersten Einschätzung analysieren wir Ihre Website in den drei Kategorien Design, Technik und Content und bereiten die Ergebnisse für den gemeinsamen Workshop auf.

2. Wissenstransfer

Im Workshop bringen wir Sie auf den aktuellen Stand, was Barrierefreiheit im Web für Sie bedeutet. Wir werfen einen Blick auf das BFSG und wie es umgesetzt werden muss. In diesem Schritt lernen Sie die Ebenen und Dimensionen von Barrierefreiheit kennen.

3. Technische Herausforderungen - IT & Systemunterstützung

CMS sind den Anforderungen an die Barrierefreiheit in der Regel gewachsen. Wie gut diese bereits umgesetzt werden, müssen wir allerdings genauer betrachten. Besonders bei der nachhaltigen Gestaltung von barrierefreien Websites braucht es gute technische Unterstützung für die redaktionellen Prozesse.

4. Gestalterische Herausforderungen - Implementierung & Design

Auch aufgeräumt wirkende Websites verbergen Stolpersteine für Nutzer. Die Art und Gestaltung der Implementierung von System und Design sind entscheidende Faktoren für die Wahrung der Barrierefreiheit. Im Workshop betrachten wir die Heraus- und Anforderungen in Ihrem Unternehmen.

5. Inhaltliche Herausforderungen - Content

Inhalt ist die vielschichtigste der drei Ebenen von Barrierefreiheit. Im Workshop analysieren wir den Status Quo in Ihrem Unternehmen und welche Maßnahmen in der Redaktion ergriffen werden müssen, um Barrierefreiheit langfristig zu gewährleisten und die BITV-Prüfkriterien zu erfüllen.

6. Handlungsempfehlungen - Nächste Schritte

Mithilfe des Workshops leiten wir konkrete Handlungsempfehlungen für Sie ab und beraten Sie, wie die anstehenden Herausforderungen auf dem Weg zur barrierefreien Website gemeistert werden können.

Kontakt zu SUTSCHE

SUTSCHE bietet unabhängige Beratung, Konzeption und Management von CMS-, e-Commerce und Onlinemarketing Projekten. Dabei helfen wir, Anforderungen aufzunehmen, die richtige Lösung auszuwählen und die passenden Dienstleister zu beauftragen.

Oftmals betreuen wir die komplette Durchführung als externe Projektleiter und sorgen für die fachgerechte Umsetzung des Konzeptes. Durch unsere Unabhängigkeit sparen wir unseren Kunden Geld und Zeit, da wir ohne Interessenkonflikt beraten können.

Bei Ihnen steht ein Projekt vor der Tür und Sie wünschen sich einen ersten Austausch. Lassen Sie uns bei einem virtuellen Kaffee unverbindlich über Ihre Herausforderungen und Ziele sprechen.

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