Über die LGH
Die LGH (Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks e.V.) ist eine Gemeinschaftseinrichtung der Handwerkskammern und Fachverbände in Nordrhein-Westfalen. Ihre Aufgabe ist es, die handwerklichen Organisationen bei der Planung und Durchführung von Gewerbeförderungsmaßnahmen zu unterstützen, die Aktivitäten in diesem Bereich auf Landesebene zu koordinieren und Serviceleistungen im Auftrag der Mitglieder zu erbringen. Die LGH übernimmt zudem die Abwicklung von Förderprogrammen und die Leitung von Modell- und Sonderprojekten für das Land Nordrhein-Westfalen, den Bund, die Bundesagentur für Arbeit sowie die Europäischen Union. So auch im vorliegenden Fall:
Das Land Nordrhein-Westfalen führt unter dem Programmtitel „Kein Abschluss ohne Anschluss“ die flächendeckende Berufsorientierung von Schülerinnen und Schülern aller allgemeinbildender Schulen in Nordrhein-Westfalen ein. Die LGH ist mit der fördertechnischen Abwicklung der Berufsorientierungsmaßnahmen bei außerschulischen Berufsbildungsträgern betraut, wobei Zuwendungen des Landes Nordrhein- Westfalen, des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und der Bundesagentur für Arbeit zum Einsatz kommen. Dafür betreibt die LGH unter anderem das BAN (Belegungs-, Abrechnungs- und Nachweis)-Portal. Im Portal bieten Bildungsträger Kurse zur Berufsorientierung von Schülern an, die dann von den Schulen gebucht werden. Nach Abschluss der Kurse erstellt der Bildungsträger mit Unterstützung des Portals seine Fördermittelabrechnungen, die direkt an die LGH geleitet werden. Nordrhein-Westfalen war das erste Bundesland, das über die LGH ein solches Portal einrichtete und wurde damit zum Vorreiter für eine Reihe weiterer Länder.